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RSS - was ist das?
Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links:
www.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net
"RSS - Was genau ist das eigentlich?"
Aktuell: Detailansicht
ALG II - Übernahme des Zusatzbeitrages bei der Krankenversicherung
Viele Krankenversicherer verlangen seit Februar einen monatlichen Zusatzbeitrag zum Basistarif. Grundsätzlich sind ALGII-Bezieher gehalten, den Versicherer zu wechseln und einen Anbieter ohne Zusatzbeitrag zu wählen oder den Zusatzbeitrag selbst zu bezahlen. Liegt aber eine besondere Härte vor, ist ein Wechsel nicht zumutbar bzw. der Zusatzbeitrag wird von der Arbeitsgemeinschaft übernommen.
Eine solche "besondere Härte" besteht insbesondere dann,
- wenn durch einen Wechsel erhebliche Einbußen bei der Leistungsgewährung zu erwarten sind (z.B. medizinische Besonderheiten werden von der anderen Kasse nicht gewährt; die bisherige Kasse hat Leistungen bereits bewilligt; der Versicherte hat eine Behandlung bei seiner Kasse in einem Rechtsstreit erstritten),
- wenn größere Hilfsmittel zurückgegeben werden müssten (z.B. Rollstuhl),
- wenn die Erreichbarkeit der anderen Kasse nicht in gleicher Weise gegeben ist,
- wenn das Ende der Hilfebedürftigkeit abzusehen ist (z.B. in ca. 6 Monaten wegen Arbeitsaufnahme oder Rentenbezug),
- wenn ein erneuter Wechsel der Kasse nicht zugemutet werden kann (weil z.B. vor einigen Monaten erst ein Wechsel erfolgt ist),
- wenn der Versicherte einen Betreuer hat.
Näheres hierzu:
Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit vom 09.03.2010
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserem Beitrag
Arbeitslosengeld II




