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RSS - was ist das?

Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net Öffnet einen externen Link in einem neuen Fenster"RSS - Was genau ist das eigentlich?"

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Kündigung während der Elternzeit

Frage:
Ich bin bis 2006 in Elternzeit. Nun habe ich von meinem Arbeitgeber die Kündigung erhalten, weil der Betrieb geschlossen wird. Stimmt es, dass mir - auch unter diesen Umständen - nicht gekündigt werden kann?

Antwort:
Es ist tatsächlich so, dass Ihnen während der Elternzeit nicht gekündigt werden kann - auch nicht wie bei Ihnen bei Betriebsaufgabe - bzw. die Kündigung wird erst rechtswirksam, wenn Ihre Elternzeit ausläuft. Den Betrieb gibt es zwar dann schon lange nicht mehr, aber das ist dennoch so. Sie sollten sich aber trotzdem schon jetzt bei der Agentur für Arbeit melden.
Sollte die Firma einen Käufer finden oder dieselbe Firma eine Wiedereröffnung vornehmen, dann müssten Sie nach der Elternzeit dort Ihre Arbeit wieder aufnehmen können. In diesem Falle wäre die Kündigung rechtsunwirksam. Das Gewerbeaufsichtsamt, das ja bei einer Kündigung während der Elternzeit immer eingeschaltet werden muss, wird bei der Zustimmung zur Kündigung dies sicher als Auflage aufnehmen.

28.01.2005 15:03 Alter: 7 Jahre
 
 

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Letzte Aenderung: 13.03.2012