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RSS - was ist das?
Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links:
www.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net
"RSS - Was genau ist das eigentlich?"
Aktuell: Detailansicht
Bundesverfassungsgericht - Regelsätze beim Arbeitslosengeld II verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht erklärte in seiner Entscheidung vom 09.02.2010 die Regelsätze für Kinder und Erwachsene nach dem SGB II für verfassungswidrig. Eine Änderung hat der Gesetzgeber bis zum Jahresende herbeizuführen, was nicht heißt, dass die Regelsätze dann zwingend ansteigen werden. Die Berechnung muss allerdings transparent dargelegt werden. Die Regelsätze für Kinder dürfen sich zum Beispiel nicht einfach prozentual von den Regelsätzen der Erwachsenen ableiten, sondern müssen den kindgerechten Bedarf realitätsnäher erfassen. Bis zu einer Neuregelung bleibt die derzeitige Praxis gültig. Ab sofort können Leistungsbezieher jedoch einen nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf geltend machen, welcher durch die derzeitigen Regelsätze nicht entsprechend abgedeckt ist.
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 (Az: 1 BvL 1/09)
Pressemitteilung Nr. 05/2010 zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 09.02.2010
Mehr zum Thema finden Sie in unserem Beitrag
Arbeitslosengeld II




