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RSS - was ist das?
Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links:
www.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net
"RSS - Was genau ist das eigentlich?"
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Pflegeversicherung: Beitragszuschlag für Kinderlose
Kinderlose Mitglieder ab 23 Jahren müssen seit Januar 2005 in der Pflegeversicherung einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,25 Prozentpunkten tragen. Für Mitglieder, die eigene Kinder erziehen oder erzogen haben, bleibt es beim bisherigen Beitragssatz von 0,85 Prozent. Dies gilt auch für Adoptiv-, Stief- oder Pflegekinder.
Ein Nachweis der Elternschaft muss bis zum 30.06.2005 eingereicht werden (beim Arbeitgeber oder Rentenversicherungsträger), damit er für die Befreiung vom Zuschlag ab 01.01.2005 berücksichtigt werden kann.
Der Nachweis kann geschehen durch:
- Geburtsurkunde
- Abstammungsurkunde
- Auszug aus dem Familienbuch
- Steuerliche Bescheinigung
- Adoptionsurkunde
- Kindergeldbescheid
Weitere Informationen:
Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. (Gemeinsames Rundschreiben vom 03.12.2004; Empfehlungen zum Nachweis der Elternschaft)




