Sie sind hier: Start / Aktuell: Detailansicht
Schrift:

Alle Beiträge

Eine zeitlich geordnete Liste aller "Aktuell"-Beiträge Öffnet einen internen Link im aktuellen Fensterfinden Sie hier.

Aktuell-Beiträge abonnieren

Auf dem Laufenden bleiben! Unsere Kurzbeiträge können Sie auch als Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterRSS-Feed abonnieren und in einem Feedreader lesen (z.B. Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterGoogle-Reader, Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterFeedReader etc.)

RSS - was ist das?

Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.) oder eines so genannten Feed-Readers (Eine Zusammenfassung, Tipps zum Thema und kostenlose Feed-Readers findet man unter Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.rss-verzeichnis.de.) abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen.

Aktuell: Detailansicht

01.01.2010 - Erhöhung Kindergeld/Kinderfreibetrag, Unterhaltsvorschuss, gesetzlicher Mindestunterhalt

Kindergeld
Für das erste und zweite Kind monatlich 184 € (bisher: 164 €)
Für das dritte Kind monatlich 190 € (bisher: 170 €)
Für alle weiteren Kinder monatlich 215 € (bisher: 195 €).
Höchstbetrag für eigene Einkünfte von volljährigen Kindern: 8.004 € (bisher: 7.680 €)

Kinderfreibetrag
7.008 € (bisher: 6.024 €)

setzt sich zusammen aus:    Freibetrag für Betreuung und Erziehung
                                          2.640 € (bisher: 2.160 €)
                                         
                                          Existenzminimum / Grundbetrag eines Kindes
                                         
4.368 € (bisher: 3.864 €)

Unterhaltvorschuss für Kinder getrennt lebender Eltern
Für Kinder bis fünf Jahre 133 € (bisher: 117 €);
Für 6- bis 11-Jährige 180 € (bisher: 158 €)

Gesetzlicher Mindestunterhalt
Kinder bis zur Vollendung des   6. Lebensjahres: 317 € (bisher: 281 €)
Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: 364 € (bisher: 322 €)
Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 426 € (bisher: 377 €)

Absetzbare Unterhaltsleistungen
Absetzbarer Höchstbetrag (Betreuungsunterhalt): 8.004 € (bisher: 7.680 €)
Absetzbarer Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen: 13.805 €; zusätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Weitere Informationen zu den Themen finden Sie in unseren Beiträgen  Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterKindergeld/Kinderfreibetrag/KinderzuschlagÖffnet einen internen Link im aktuellen FensterKindes-Unterhalt / Betreuungs-Unterhalt; Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterUnterhaltsvorschuss  und  Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterSteuerfreibeträge

04.01.2010 14:48 Alter: 65 Tage
 
 del.icio.us Mister Wong google.com hype it! addthis.com
Letzte Aenderung der Seite: 24.02.2010