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RSS - was ist das?
Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links:
www.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net
"RSS - Was genau ist das eigentlich?"
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2010: Gesetzesänderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
Viele Pressemitteilungen und Diskussionen begleiteten das "Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes". Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes, welches am 01.01.2010 in Kraft tritt, sind: Mehr Beratung, mehr Information und längere Bedenkzeit.
Der Deutsche Bundestag hat am 13. Mai 2009 in einer fraktionsübergreifenden Gruppeninitiative folgende zentrale Gesetzesänderungen beschlossen:
Wenn die Annahme nach pränataldiagnostischer Untersuchung eine geistige oder körperliche Behinderung des Kindes vorliegen könnte, ist der Arzt angehalten eine allgemeinverständliche und ergebnisoffene Beratung durchzuführen.
Zudem ist der Arzt verpflichtet, einen Facharzt bzw. Fachärzte, die sich mit der Gesundheitsschädigung des Kindes auskennen, hinzuzuziehen.
Im Einvernehmen mit der Schwangeren hat der Arzt die Verpflichtung zu einer weiteren und vertiefenden Beratung in einer psychosozialen Beratungsstelle zu vermitteln.
Zwischen Diagnose und der schriftlichen Ausstellung der Indikation ist eine dreitägige Mindestbedenkzeit einzuhalten, außer es liegt eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben der Schwangeren vor.
Der Arzt braucht eine schriftliche Bestätigung der Schwangeren über die Beratung und Vermittlung oder den Verzicht darauf. Das Bußgeld für den Arzt bei nicht Einhaltung der Auflagen beträgt 5000 €.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat laut gesetzlichem Auftrag für die behandelnden Ärzte ein kostenloses Informationsmaterial für Schwangere nach einem auffälligen Befund in der Pränataldiagnostik erstellt. Die Handreichung soll den Eltern helfen, mit der Diagnose umzugehen und beinhaltet konkrete Hilfen.
Informationsmaterial für Schwangere nach einem auffälligen Befund in der Pränataldiagnostik - BZgA
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unseren Beiträgen
Schwangerschaftskonfliktberatung und
Schwangerschaftsabbruch/Abtreibung



