Sie sind hier: Start / Aktuell: Detailansicht
Schrift:

Alle Beiträge

Eine zeitlich geordnete Liste aller "Aktuell"-Beiträge Öffnet einen internen Link im aktuellen Fensterfinden Sie hier.

Aktuell-Beiträge abonnieren

Auf dem Laufenden bleiben! Unsere Kurzbeiträge können Sie auch als Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterRSS-Feed abonnieren und in einem Feedreader lesen (z.B. Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterGoogle-Reader, Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterFeedReader etc.)

RSS - was ist das?

Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net Öffnet einen externen Link in einem neuen Fenster"RSS - Was genau ist das eigentlich?"

Aktuell: Detailansicht

2010: Gesetzesänderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

Viele Pressemitteilungen und Diskussionen begleiteten das "Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes". Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes, welches am 01.01.2010 in Kraft tritt, sind: Mehr Beratung, mehr Information und längere Bedenkzeit.
Der Deutsche Bundestag hat am 13. Mai 2009 in einer fraktionsübergreifenden Gruppeninitiative folgende zentrale Gesetzesänderungen beschlossen:
Wenn die Annahme nach pränataldiagnostischer Untersuchung eine geistige oder körperliche Behinderung des Kindes vorliegen könnte, ist der Arzt angehalten eine allgemeinverständliche  und ergebnisoffene Beratung durchzuführen.
Zudem ist der Arzt verpflichtet, einen Facharzt bzw. Fachärzte, die sich mit der Gesundheitsschädigung des Kindes auskennen, hinzuzuziehen.
Im Einvernehmen mit der Schwangeren hat der Arzt die Verpflichtung zu einer weiteren und vertiefenden Beratung in einer psychosozialen Beratungsstelle zu vermitteln.
Zwischen Diagnose und der schriftlichen Ausstellung der Indikation ist eine dreitägige Mindestbedenkzeit einzuhalten, außer es liegt eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben der Schwangeren vor.
Der Arzt braucht eine schriftliche Bestätigung der Schwangeren über die Beratung und Vermittlung oder den Verzicht darauf. Das Bußgeld für den Arzt bei nicht Einhaltung der Auflagen beträgt 5000 €.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat laut gesetzlichem Auftrag für die behandelnden Ärzte ein kostenloses Informationsmaterial für Schwangere nach einem auffälligen Befund in der Pränataldiagnostik erstellt. Die Handreichung soll den Eltern helfen, mit der Diagnose umzugehen und beinhaltet konkrete Hilfen.
Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterInformationsmaterial für Schwangere nach einem auffälligen Befund in der Pränataldiagnostik  - BZgA

Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unseren Beiträgen  Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterSchwangerschaftskonfliktberatung und Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterSchwangerschaftsabbruch/Abtreibung

29.12.2009 08:46 Alter: 213 Tage
 

Kein Internetangebot kann eine individuelle Beratung ersetzen. Vermeiden Sie, aus Unkenntnis Sozialleistungen nicht zu beantragen oder Entscheidungen mit negativen Auswirkungen zu treffen. Lassen Sie sich beraten! Eine Beratungsstelle finden Sie in Ihrer Nähe.

 del.icio.us Mister Wong google.com hype it! addthis.com
Letzte Aenderung: 28.07.2010