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RSS - was ist das?

Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net Öffnet einen externen Link in einem neuen Fenster"RSS - Was genau ist das eigentlich?"

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Koalitionsvertrag "Wachstum. Bildung. Zusammenhalt" zwischen CDU, CSU und FDP - wichtige Änderungen für Familien

  • Arbeitslosengeld II
    -   
    Bei Anlageformen, die der Altersvorsorge dienen, sollen bis zu 750 €
         (derzeit: 250 €) für jedes vollendete Lebensjahr des Hilfebedürftigen
         und seines Partners anrechnungsfrei bleiben.
    -    Ein selbstgenutztes Eigenheim soll für Bezieher von ALG II- 
         Leistungen bei der Anrechnung von Vermögen ohne jede
         Einschränkung unberücksichtigt bleiben.
    -    Höhere Zuverdienstgrenze beim Bezug von ALG II (derzeit: 100 € 
         monatlich anrechnungsfrei).
  • Kindergeld / Kinderfreibetrag / Betreuungsgeld
    -  
     Erhöhung des Kindergeldes um jeweils 20 €.
    -    Erhöhung des Kinderfreibetrages von derzeit 6.024 € auf 7.008 €.
    -    Ab  2013 sollen Eltern ein Betreuungsgeld von  150 € im Monat 
         erhalten, wenn sie für ein Kind unter drei  Jahren keinen staatlich
         geförderten Betreuungsplatz in Anspruch nehmen. Bestehen Zweifel,
         ob das Geld den Kindern zugute kommt, kann der Betrag  im Einzelfall
         auch in Form von Gutscheinen geleistet werden.
    -    Prüfung, ob  Kindergeldbezug auch während des Wehr- und
          Zivildienstes möglich ist.
    -    Prüfung, ob die Auszahlung des Kindergeldes von den Familienkassen
         auf eine andere Stelle übertragen werden kann.
  • Elterngeld / Elternzeit
    -  
     Einführung eines Teilelterngeldes bis zu 28 Monaten.
    -    Stärkung der Partnermonate.
    -    Festsetzung, dass die gleichzeitige Teilzeittätigkeit bei  gleichzeitiger
          Elternzeit nicht zu einem doppelten Anspruchsverbrauch führt.
    -    Stärkere Berücksichtigung der Situation von Selbständigen.
  • Unterhaltsvorschuss
    -    Unterhaltsvorschuss soll bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 
         geleistet werden.
    -    Erhöhung der Beträge von derzeit 117 € auf 133 € und von 158 € auf
         180 €.
    -    Ferner: Entbürokratisierung des Unterhaltsvorschussrechts.
  • Vertrauliche Geburt
    -    Das Angebot der vertraulichen Geburt sowie mögliche
          Rechtsgrundlagen sollen geprüft werden.

Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterKoalitionsvertrag "Wachstum. Bildung. Zusammenhalt" zwischen CDU, CSU und FDP – 17 Legislaturperiode

28.10.2009 07:26 Alter: 3 Jahre
 
 

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Letzte Aenderung: 13.03.2012