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RSS - was ist das?
Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links:
www.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net
"RSS - Was genau ist das eigentlich?"
Aktuell: Detailansicht
Gewinner und Verlierer bei der Anhebung der Sozialleistungen
Laut einer Studie des Ifo-Instituts gehören Familien zu den großen Gewinnern bei der Anhebung der Sozialleistungen. Vor allem einkommensschwächere Familien profitieren von der neuen Regelung beim Kinderzuschlag, dem höheren Wohngeld und dem gestiegenen Kindergeld.
Die klaren Verlierer sind allerdings Einelternfamilien und Familien, die sich im Arbeitslosengeld II-Bezug (ALG II) befinden.
Alleinerziehende, die für ihre minderjährigen Kinder vom anderen Elternteil Unterhalt bekommen, erhalten in der Regel keinen Kinderzuschlag, wenn der Unterhalt € 140 übersteigt. Denn damit ist der Bedarf des Kindes ausreichend gesichert.
"Kinderzuschlag wird nur für Kinder gezahlt, deren Bedarf nicht durch ihr eigenes Einkommen oder Vermögen gedeckt ist." (Bundesministerin für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, 2005)
Für Familien im ALG II-Bezug hat die Erhöhung des Kindergelds leider keine tatsächliche Erhöhung des monatlichen Einkommens zur Folge. Das Kindergeld ist Einkommen des Kindes, das zur Berechnung des ALG II-Bedarfs angerechnet wird. Dadurch reduziert sich die Leistung des ALG II um das erhöhte Kindergeld.
Ebenso sieht es für Einelternfamilien aus, die Unterhalt vom Jugendamt über das Unterhaltsvorschussgesetz erhalten. Auch hier wird das erhöhte Kindergeld angerechnet und der Unterhaltsvorschuss um die halbe Erhöhung gekürzt.
Einen Überblick über die wichtigsten finanziellen Leistungen für Familien finden Sie in unserem Themenbereich
Finanzielle Leistungen.



