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RSS - was ist das?
Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links:
www.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net
"RSS - Was genau ist das eigentlich?"
Aktuell: Detailansicht
Bundesverfassungsgericht prüft Regelsätze (Hartz IV) für Kinder
In einer mündlichen Verhandlung am 20.Oktober 2009 prüft der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, inwieweit die Höhe der Regelleistungen im Rahmen des SGB II (Arbeitslosengeld II; Hartz IV) für Kinder bis 14 Jahren verfassungsgemäß ist.
Richter am Hessischen Landessozialgericht sowie am Bundessozialgericht haben eine entsprechende Vorlage erarbeitet, die Zweifel hieran begründet. Unter anderem bleibe z.B. ein ausreichender Betreuungs- und Erziehungsbedarf unberücksichtigt.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können an der mündlichen Verhandlung teilnehmen. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Weitere Informationen zum Hintergrund der Verhandlung sowie zu den Anmeldemodalitäten entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.08.2009.
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.08.2009 (96/2009).
Informationen zu den Regelleistungen im Rahmen des SGB II finden Sie in unserem Beitrag
Arbeitslosengeld II.




