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RSS - was ist das?

Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net Öffnet einen externen Link in einem neuen Fenster"RSS - Was genau ist das eigentlich?"

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Warnung vor angeblichen Mitarbeitern der "Kinderversorgungsstelle"

Betrügerische Versicherungsvertreter geben sich als Mitarbeiter der "Kinderversorgungsstelle" aus, um Versicherungsverträge abzuschließen.

Pressemitteilung des Zentrum Bayern Familie und Soziales vom 23.06.2009:

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Warnung vor angeblichen Mitarbeitern der "Kinderversorgungsstelle"

Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS): Beratung zu Familienleistungen findet nicht im Rahmen von Hausbesuchen statt

Angebliche Mitarbeiter der „Kinderversorgungsstelle“ bzw. „Elterngeldstelle“ haben in mehreren bayerischen Städten junge Eltern zu Hause aufgesucht und den Eindruck erweckt, im Auftrag einer staatlichen Einrichtung zu kommen. Tatsächlich handelte es sich aber um Versicherungsvertreter, die sich auf diese Weise Zugang zu den Wohnungen der jungen Familien verschaffen, um eine Versicherung für das Kind zu verkaufen.

Für die Bewilligung des Eltern- und Landeserziehungsgeldes ist in Bayern ausschließlich das ZBFS zuständig. Aufgrund der angezeigten Vorfälle weist das ZBFS besonders darauf hin, dass Behördenmitarbeiter keine unangemeldeten Informationsbesuche zu diesen Leistungen durchführen. Eine staatliche „Kinderversorgungsstelle“ existiert nicht. Auch bietet das ZBFS keinerlei Versicherungsleistungen an. Bei Personen, die unangemeldet Eltern zu Hause aufsuchen, handelt es sich nicht um Mitarbeiter des ZBFS. Das ZBFS berät Eltern in den Regionalstellen sowie an zuvor angekündigten Tagen in einer Reihe von Außenstellen.

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Bei den Regionalstellen und Außenstellen des Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterZentrum Bayern Familie und Soziales erhalten Sie telefonisch oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache unter anderem Informationen zum Elterngeld sowie zum Bayerischen Landeserziehungsgeld.

 

 

25.06.2009 17:02 Alter: 1 Jahre
 
 

Kein Internetangebot kann eine individuelle Beratung ersetzen. Vermeiden Sie, aus Unkenntnis Sozialleistungen nicht zu beantragen oder Entscheidungen mit negativen Auswirkungen zu treffen. Lassen Sie sich beraten! Eine Beratungsstelle finden Sie in Ihrer Nähe.

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Letzte Aenderung: 28.07.2010