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RSS - was ist das?
Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links:
www.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net
"RSS - Was genau ist das eigentlich?"
Aktuell: Detailansicht
Elternzeit - Gestaltungsrecht der Eltern ausgeweitet
Bekommen Eltern, die sich in Elternzeit befinden, ein weiteres Kind, können Sie die Elternzeit nachträglich stückeln, auch wenn sie sich ihrem Arbeitgeber gegenüber festgelegt hatten, zum Beispiel den gesamten Zeitraum von drei Jahren an einem Stück zu nehmen. So können sie die Elternzeit vorzeitig beenden und die nicht in Anspruch genommene Elternzeit für das erste Kind auf einen späteren Zeitpunkt legen. Dies ist – entsprechend dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) - nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
Der Arbeitgeber kann nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes diesem Wunsch der Eltern jedoch nur widersprechen, wenn dringende betriebliche Gründe dagegensprechen. Hierbei ist er – wie die Juristen es ausdrücken - an "billiges Ermessen" gebunden. Das heißt, er kann nicht willkürlich entscheiden, sondern muss objektive, überprüfbare Gründe benennen, die seiner Ansicht nach der beabsichtigten Änderung der Elternzeit entgegenstehen.
Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 21.04.2009 (AZ: 9 AZR 391/08)
Pressemitteilung (35/09) zum Urteil des BAG vom 21.04.2009
Mehr zum Thema finden Sie in unserem Beitrag
Elternzeit.




