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RSS - was ist das?
Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links:
www.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net
"RSS - Was genau ist das eigentlich?"
Aktuell: Detailansicht
Schwangerschaftskonfliktgesetz - Gesetzentwurf vom Bundestag bestätigt
Erwartet eine Frau ein behindertes Kind und erwägt sie einen Schwangerschaftsabbruch, weil sie hierdurch zum Beispiel eine schwerwiegende Beeinträchtigung für ihre seelische oder körperliche Gesundheit sieht (sogenannte "medizinische Indikation", § 218a Abs. 3 StGB), hat der Arzt künftig zwischen dem Tag der Beratung und dem Aushändigen der für den Abbruch erforderlichen schriftlichen Bescheinigung eine Frist von drei Tagen einzuhalten. Hierauf einigte sich der Bundestag am 13.05.2009.
Ausführliche Informationen
hierzu sowie über das
Abstimmungsergebnis finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages.
Mehr zum Thema Schwangerschaftsabbruch finden Sie in unserem Beitrag
Schwangerschaftsabbruch.



