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RSS - was ist das?
Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links:
www.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net
"RSS - Was genau ist das eigentlich?"
Aktuell: Detailansicht
Schwangere dürfen Vertrag mit Fitness-Studio kündigen
Einer im sechsten Monat schwangeren Frau, die aufgrund ihrer Schwangerschaft keinen Sport mehr treiben konnte, billigte das Gericht zu, ihren Vertrag mit einem Fitness-Studio fristlos zu kündigen.
Der Betreiber hingegen vertrat die Ansicht, dass sie nur ein Recht auf Aussetzung des Vertrages habe. Deshalb weigerte er sich, den bereits einbezahlten Beitrag für das kommende Halbjahr zurück zu erstatten.
Das Gericht verurteilte den Betreiber zur Zurückerstattung dieser Beträge.
Begründung: Einer Schwangeren sei es ab einem bestimmten Zeitpunkt der Schwangerschaft nur noch eingeschränkt bzw. gar nicht mehr möglich, das Trainingsangebot zu nutzen. Ferner könne sie nicht gezwungen werden, in unabsehbarer Zeit nach der Entbindung den Fitnessvertrag fortzuführen. Die Geburt eines Kindes verändere die Lebensgestaltung grundlegend.
Amtsgericht Mühldorf am Inn; AZ: 1C 832/04




