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RSS - was ist das?
Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links:
www.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net
"RSS - Was genau ist das eigentlich?"
Aktuell: Detailansicht
Kinderbonus: Auszahlung voraussichtlich im April
Der einmalige Kinderbonus von 100 Euro für jedes Kind wird voraussichtlich im April ausbezahlt werden. Der Bonus wird für jedes Kind gewährt, für das im Kalenderjahr 2009 mindestens für einen Monat Anspruch auf Kindergeld besteht. Auch wenn zu einem späteren Zeitpunkt im Verlauf des Jahres 2009 die Voraussetzungen vorliegen, ist ebenfalls ein Anspruch auf den Kinderbonus gegeben (z.B. Geburt eines Kindes im Herbst 2009).
Ein Antrag auf den Kinderbonus ist nicht erforderlich. Der Einmalbetrag wird mit dem Kindergeld zusammen überwiesen. In den Fällen, in denen das Kindergeld an einen Sozialleistungsträger abgezweigt wird, ist der Kinderbonus (wegen der Nichtanrechnung dieses Einmalbetrages) nicht an den Sozialleistungsträger, sondern unmittelbar an den Kindergeldberechtigten zu zahlen.
Besonderheiten für Alleinerziehende
- Alleinerziehende erhalten den kompletten Kinderbonus von 100 Euro überwiesen. Unterhaltsverpflichteten ist es jedoch erlaubt, einmalig ihre Unterhaltszahlung um 50 Euro zu kürzen (da ja auch sie Anspruch auf die Hälfte des Kinderbonus haben). Mancher alleinerziehende Elternteil, der mit dem Bonus in voller Höhe gerechnet hat, könnte eine böse Überraschung erleben. Selbstverständlich kann der Unterhaltsverpflichtete auf die Kürzung verzichten, damit dieser Betrag in vollem Umfang dem Kind und nicht dem Zahlungspflichtigen zu Gute kommt.
- Erhalten Alleinerziehende Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe und kürzt der Unterhaltsverpflichtete einmalig seine Unterhaltszahlung um 50 Euro, kann die/der Alleinerziehende von der ARGE bzw. vom Sozialamt die Kürzung nachfordern. Wer Unterhaltsvorschuss bekommt, erhält diesen unverändert weitergewährt.
Hintergrund: der Kinderbonus wird nicht auf diese Leistungen angerechnet.
Weitere Informationen zum Kindergeld finden Sie in unserem Beitrag
Kindergeld / Kinderfreibetrag / Kinderzuschlag.



