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RSS - was ist das?

Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net Öffnet einen externen Link in einem neuen Fenster"RSS - Was genau ist das eigentlich?"

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Einmaliges Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt

Frage:

    Ich bin auf 400-€-Basis beschäftigt und - bei unserer gesetzlichen Krankenkasse - familienmitversichert. Ich habe mich schon erkundigt und weiß nun, dass ich zum berechtigten Personenkreis für den Bezug des einmaligen Mutterschaftsgeldes vom Bundesversicherungsamt in Höhe von 210 € gehöre. Bekomme ich nun auch - wie die anderen Arbeitnehmerinnen - einen Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld, mit dem die Differenz zwischen Mutterschaftsgeld und durchschnittlichem Arbeitslohn ausgeglichen wird?
    Und wie ist es, wenn ich bis zur Geburt - was ich meines Wissens ja darf - noch arbeite. Werden dann die 210 € des Bundesversicherungsamtes gekürzt?

Antwort:

    Ihr Arbeitgeber muss Ihnen nur dann etwas zum Mutterschaftsgeld dazuzahlen, wenn Ihr bisheriger Verdienst bei ihm kalendertäglich 13 € übersteigt. Wenn Sie also bisher 400 € im Monat verdient haben, dann müsste er Ihnen 10 € draufzahlen (Einmalzahlung für den gesamten Zeitraum des Mutterschutzes), denn 13 € (kalendertäglich) mal 30 (Tage pro Monat) ergibt 390 €.

    Zu Ihrer zweiten Frage: Wenn Sie in der Mutterschutzfrist noch bis zur Geburt weiterarbeiten, wird nach Auskunft des Bundesversicherungsamtes sehr wahrscheinlich das einmalige Mutterschaftsgeld nicht gekürzt werden. Das muss aber im Einzelfall geprüft und berechnet werden!
15.07.2005 14:09 Alter: 7 Jahre
 
 

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Letzte Aenderung: 13.03.2012