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RSS - was ist das?

Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net Öffnet einen externen Link in einem neuen Fenster"RSS - Was genau ist das eigentlich?"

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2009 - Was ändert sich für (künftige) Familien?

Einige der wichtigsten Änderungen für Familien ab Januar 2009:

  • Erhöhung des Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterKindergeldes / Kinderfreibetrages
  • Frühjahr 2009: Einmalzahlung eines "Kinderbonus" von 100 € für jedes Kind mit Anspruch auf Kindergeld
  • Neue Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterSteuervorteile für haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterArbeitslosengeld II /Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterSozialhilfe – Schulbedarfspaket für das Schuljahr 2009/2010
  • Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterArbeitslosengeld II /Sozialhilfe - Erhöhung des Regelsatzes für Kinder von 6 - 13 Jahren
  • Elterngeld: die Mindestbezugszeit von Elterngeld wurde auf 2 Monate festgesetzt; Wehr- oder Zivildienstzeiten im Berechnungszeitraum bleiben unberücksichtigt; der Bezugszeitraum kann einmal ohne Begründung geändert werden (bisher nur in Härtefällen)
  • Elternzeit: Großeltern haben künftig ebenfalls Anspruch auf Elternzeit ("Großelternzeit"), wenn die Kinder minderjährig oder während der Schulzeit oder Ausbildung ein Kind bekommen haben; Elterngeld steht den Eltern, nicht den Großeltern zu.
  • Unterhalt: Nach der seit 01.01.09 geltenden Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterDüsseldorfer Tabelle 2009 erhalten jüngere Trennungskinder weniger, ältere mehr Geld.
  • Unterhaltsvorschuss: Die Erhöhung von Kindergeld/Kinderfreibetrag führt auch zu geringeren Beträgen beim Unterhaltsvorschuss.

Bereits seit Oktober 2008 bestehen Änderungen beim

Weitere Neuerungen finden Sie auf den Seiten des Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterBundesfamilienministeriums.

30.12.2008 08:34 Alter: 2 Jahre
 
 

Kein Internetangebot kann eine individuelle Beratung ersetzen. Vermeiden Sie, aus Unkenntnis Sozialleistungen nicht zu beantragen oder Entscheidungen mit negativen Auswirkungen zu treffen. Lassen Sie sich beraten! Eine Beratungsstelle finden Sie in Ihrer Nähe.

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Letzte Aenderung: 28.07.2010