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RSS - was ist das?
Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links:
www.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net
"RSS - Was genau ist das eigentlich?"
Aktuell: Detailansicht
Mutterschutz - Beschäftigungsverbote
Auch wenn Schwangerschaft keine Krankheit darstellt, so werden in dieser Zeit vom Organismus der werdenden Mutter besondere Leistungen gefordert, denen Rechnung getragen werden muss. Im Berufsalltag schützt der Gesetzgeber Mutter und Kind in dieser Zeit besonders.
Neben allgemeinen und individuellen Beschäftigungsverboten erläutert Wilhelm Eberhardt vom Gewerbeaufsichtsamt an der Regierung von Oberbayern auch die finanzielle Absicherung der Schwangeren. Ferner weist er besonders darauf hin, dass auch dem Arbeitgeber keine finanziellen Nachteile entstehen, wenn eine schwangere Mitarbeiterin ein Beschäftigungsverbot erhält.
Nähere Informationen hierzu finden Sie im Beitrag
Beschäftigungsverbote.



