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RSS - was ist das?

Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net Öffnet einen externen Link in einem neuen Fenster"RSS - Was genau ist das eigentlich?"

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Mutterschutz - Urlaub während des Beschäftigungsverbotes

Eine schwangere Lehrerin erhielt bis zum Beginn der Mutterschutzfrist ein Beschäftigungsverbot. Der Zeitraum des Beschäftigungsverbotes erstreckt sich auch über die Schulferien. In dieser Zeit ist die Schule für einen gewissen Zeitraum geschlossen. Alle Mitarbeiter der Schule müssen in dieser Zeit Urlaub nehmen.
Zur Frage steht, ob die Schwangere für den Zeitraum dieses "Betriebsurlaubes" ebenfalls Urlaub zu nehmen hat oder ob das Beschäftigungsverbot auch diesen Zeitraum abdeckt und sie Urlaub "aufsparen" kann.

Nach Beurteilung des zuständigen Gewerbeaufsichtsamtes hat die Lehrerin für diesen Zeitraum Urlaub zu nehmen.
Grundsätzlich ist Schwangerschaft einer Krankheit nicht gleichzusetzen. Der Zeitraum des Beschäftigungsverbotes wird also nicht wie der Zeitraum einer Krankheit behandelt (wäre die Lehrerin in diesem Zeitraum arbeitsunfähig krank, müsste sie keinen Urlaub einbringen). Schwangere sollen nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich auch nicht "besser gestellt" werden als andere Beschäftigte.

30.08.2005 14:07 Alter: 7 Jahre
 
 

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Letzte Aenderung: 13.03.2012