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RSS - was ist das?
Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links:
www.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net
"RSS - Was genau ist das eigentlich?"
Aktuell: Detailansicht
Elterngeld - unterschiedliche Handhabung bei Besteuerung
Elterngeld selbst ist steuerfrei, es wird jedoch bei der Berechnung des persönlichen Steuersatzes dem übrigen zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet (sogenannter "Progressionsvorbehalt"). So steht es im Gesetz.
Doch die Handhabung in der Praxis ist unterschiedlich. In Sachsen bleiben Eltern bis zu hunderten Euros mehr im Geldbeutel als in den anderen Bundesländern.
Hintergrund: Der Freistaat Sachsen bewertet (als einziges Bundesland) das Mindestelterngeld von 300 Euro monatlich nicht als Einkommen oder Lohnersatz. Nur der Betrag, der 300 Euro monatlich übersteigt, wird als Einkommen für den Progressionsvorbehalt herangezogen.
Auch der Lohnsteuerverein Hessen e.V. verweist darauf, dass das Mindestelterngeld unabhängig von einer früheren oder verminderten Tätigkeit gezahlt wird. Es handele sich – wie beim Kindergeld – um eine steuerfreie Sozialleistung die in keinem Bezugsverhältnis zu Einkünften stehe. Diese über den Progressionsvorbehalt mittelbar zu besteuern und teilweise wieder zurückzufordern entspreche weder dem Willen des Gesetzgebers noch der bisherigen Rechtssystematik.
Das Bundesfamilienministerium hält dem entgegen, das gesamte Elterngeld unterliege dem Progressionsvorbehalt. So habe es der Gesetzgeber beschlossen.
Aufgrund der inzwischen laut gewordenen Kritik über die unterschiedliche Handhabung, beabsichtigen die Länder, sich bei der nächsten Finanzministerkonferenz im September auf eine einheitliche Regelung zu verständigen.
Der Lohnsteuerhilfeverein Hessen e.V. empfiehlt Betroffenen, Einspruch gegen entsprechende Steuerbescheide einzulegen.
Mustereinspruch – Entwurf des Lohnsteuerhilfevereins Hessen e.V.
Mehr Informationen zum Elterngeld finden Sie in unserem Beitrag
Elterngeld



