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RSS - was ist das?

Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net Öffnet einen externen Link in einem neuen Fenster"RSS - Was genau ist das eigentlich?"

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Gesetzesentwurf zur Vermeidung von Spätabbrüchen

Die Parteien CDU/CSU und die Bundesärztekammer sowie die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe haben sich auf einen gemeinsamen Vorstoß geeinigt, um die Zahl der Abbrüche bei einer fortgeschrittenen Schwangerschaft aus medizinischer Indikation zu senken. Der Gesetzesentwurf habe das Ziel – so die Ärzteschaft in einer Pressemitteilung – "Frauen in Konfliktsituationen zu helfen, adäquate Entscheidungen zu treffen". Den Paragraph 218 Strafgesetzbuch wolle man jedoch unangetastet lassen und die Gesetzesergänzung im Schwangerschaftskonfliktgesetz vornehmen.
Der Vorschlag sieht eine ärztliche Beratung bei Abbruch aus medizinischer Indikation vor und die Pflicht, die Schwangere bzw. das Paar auf die Hilfen einer psychosozialen Beratung hinzuweisen. Nach der Beratung durch den Arzt muss eine Bedenkzeit (wie bereits jetzt bei einem Schwangerschaftsabbruch im Rahmen der Beratungsregelung) von drei Tagen eingehalten werden. Auch die statistische Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen im Rahmen einer medizinischen Indikation werde verbessert.

Pressemitteilung der Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterBundesärztekammer und der Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterDeutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe vom 25.04.2008.

Mehr zum Thema finden Sie in unseren Beiträgen Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterSchwangerschaftskonfliktberatung und Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterSchwangerschaftsabbruch.

 

29.04.2008 14:58 Alter: 2 Jahre
 
 

Kein Internetangebot kann eine individuelle Beratung ersetzen. Vermeiden Sie, aus Unkenntnis Sozialleistungen nicht zu beantragen oder Entscheidungen mit negativen Auswirkungen zu treffen. Lassen Sie sich beraten! Eine Beratungsstelle finden Sie in Ihrer Nähe.

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Letzte Aenderung: 28.07.2010