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RSS - was ist das?

Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net Öffnet einen externen Link in einem neuen Fenster"RSS - Was genau ist das eigentlich?"

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Familien-Hebammen - wichtiger Beitrag zur Prävention von Kindesvernachlässigung

Familien-Hebammen sind staatlich examinierte Hebammen mit 5-jähriger Berufserfahrung und einer speziellen Fortbildung. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der psychosozialen und medizinischen Beratung und Betreuung von Müttern und Vätern in schwierigen Lebenssituationen, wie z.B. bei Alkohol- und Drogenabhängigkeit, Migration, Behinderung, chronischer Erkrankung, Frühgeburt, gestörter Mutter-Vater-Kind-Beziehung, psychischer Erkrankung, Minderjährigkeit, Partnerproblemen, Straffälligkeit oder sozialer Benachteiligung.

Aufgabe der Familien-Hebamme ist die intensive Betreuung von Mutter und Kind im ersten Lebensjahr. Diese findet im vertrauten Bereich der Mutter (Haus/Wohnung) statt.
Neben der allgemeinen Aufgabe einer Hebamme ist vor allem die Motivation zur Selbsthilfe das Ziel der Familien-Hebamme. Die Mutter soll befähigt werden, für ihr eigenes Leben und das ihres Kindes zu sorgen. Wenn nötig vermittelt die Familien-Hebamme nach dem Auslaufen der Unterstützung die Anbindung an soziale Dienste wie z.B. Jugendamt, Erziehungsberatungsstellen, Psychologen etc..

Die Familien-Hebammen sind in anderen Bundesländern teils bei den Gesundheitsämtern oder den Trägern der freien Wohlfahrtspflege angestellt oder als Honorarkräfte für Gesundheits- oder Jugendamt tätig. In München zum Beispiel wird dieses städtische Angebot von Kinderkrankenschwestern abgedeckt, die Familien bis zum 3. Geburtstag betreuen. In Bayern ist dieses Hilfeangebot noch zu wenig verbreitet.

Nähere Informationen zu Familien-Hebammen erhalten Sie unter www.familienhebamme.de

29.04.2008 12:25 Alter: 4 Jahre
 
 

Kein Internetangebot kann eine individuelle Beratung ersetzen. Vermeiden Sie, aus Unkenntnis Sozialleistungen nicht zu beantragen oder Entscheidungen mit negativen Auswirkungen zu treffen. Lassen Sie sich beraten! Eine Beratungsstelle finden Sie in Ihrer Nähe.

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Letzte Aenderung: 28.07.2010