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RSS - was ist das?

Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net Öffnet einen externen Link in einem neuen Fenster"RSS - Was genau ist das eigentlich?"

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Bayerische Beamte - verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten im Laufbahnrecht

Bayerischen Beamten werden im Laufbahnrecht Kindererziehungszeiten ab Januar 2008 als volle Dienstzeit von vierundzwanzig Monaten angerechnet (bisher 12 Monate).
Die Änderung betrifft Beamte, die in den letzten Jahren Erziehungszeit bzw. Elternzeit in Anspruch genommen haben oder aus familienpolitischen Gründen beurlaubt oder in Teilzeit tätig waren.
Für ab Januar 2008 geborene Kinder wird automatisch der neue Zeitraum angesetzt.
Erziehungszeiten von Kindern, die vor dem 01. Januar geboren wurden, werden nur auf Antrag mit dem höheren Zeitraum berücksichtigt. Die Neuberechnung erstreckt sich auf Erziehungszeiten zwischen der Geburt und dem 8. Lebensjahr des Kindes.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Personalstelle.

20.02.2008 13:24 Alter: 4 Jahre
 
 

Kein Internetangebot kann eine individuelle Beratung ersetzen. Vermeiden Sie, aus Unkenntnis Sozialleistungen nicht zu beantragen oder Entscheidungen mit negativen Auswirkungen zu treffen. Lassen Sie sich beraten! Eine Beratungsstelle finden Sie in Ihrer Nähe.

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Letzte Aenderung: 28.07.2010