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RSS - was ist das?
Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links:
www.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net
"RSS - Was genau ist das eigentlich?"
Aktuell: Detailansicht
Elternzeit/Elterngeld - Änderungen geplant
Das Bundesfamilienministerium arbeitet derzeit an einer gesetzlichen Regelung, die es Großeltern möglich macht, Elternzeit zur Betreuung ihrer Enkelkinder in Anspruch zu nehmen (ohne dass eine sogenannte "Härtefallregelung" vorliegt). Voraussetzung wird sein, dass die Eltern des Kindes minderjährig sind und sich in einer Erstausbildung befinden. Ferner, dass Großeltern und das Enkelkind in einem Haushalt leben. Einen zusätzlichen Anspruch auf Elterngeld sollen – nach derzeitigem Kenntnisstand – die Großeltern nicht bekommen. Die minderjährigen Mütter erhalten das Mindestelterngeld in Höhe von 300 €.
Beim Elterngeld ist beabsichtigt, dass Müttern und Vätern, die bereits Elterngeld beantragt haben, die Möglichkeit gegeben wird, ihren Antrag nochmals abzuändern und die Bezugsdauer neu zwischen sich aufzuteilen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unseren Beiträgen
Elternzeit und
Elterngeld.




