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RSS - was ist das?

Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net Öffnet einen externen Link in einem neuen Fenster"RSS - Was genau ist das eigentlich?"

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Scheinvaterschaften - Anfechtung künftig möglich

Behörden sollen künftig missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen vor Gericht anfechten können. Dabei geht es um Fälle, in denen ein deutscher Mann lediglich formal die Vaterschaft eines Kindes anerkennt, um die Mutter vor der Ausweisung zu bewahren - ohne dass eine sozial-familiäre Beziehung oder eine leibliche Vaterschaft vorliegt.
Nach einer Statistik der Justizminister der Bundesländer aus den Jahren 2003/2004 erwarben knapp 1.700 ausländische unverheiratete Müttern deutscher Kinder aufgrund dieser Anerkennung  ein Bleiberecht. Alle waren zum Zeitpunkt der Vaterschaftsanerkennung ausreisepflichtig.
Einen entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedete der Bundestag am 13.12.2007.

Näheres hierzu erläutert das Bundesministerium der Justiz in seiner   Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterPressemitteilung vom 13.12.2007.

04.01.2008 08:44 Alter: 4 Jahre
 
 

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Letzte Aenderung: 13.03.2012