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RSS - was ist das?
Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links:
www.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net
"RSS - Was genau ist das eigentlich?"
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Studium, Kindergeld und Erziehungsgeld
Frage:
Ich bin Studentin und werde in zwei Monaten mein erstes Kind bekommen. Ich wohne noch bei meinen Eltern und werde auch dann mit dem Baby bei meinen Eltern wohnen. Mein Vater möchte nach der Geburt meines Kindes für dieses Kindergeld beantragen, weil es für ihn das vierte Kind ist und somit monatlich 25 Euro mehr Kindergeld bezogen werden kann. Nun habe ich gehört, dass ich dann kein Erziehungsgeld erhalten kann, wenn nicht ich selbst Kindergeld für mein Kind beantragt habe.
Antwort:
Kindergeld und Erziehungsgeld werden unabhängig voneinander gewährt. Voraussetzung für den Anspruch auf Erziehungsgeld ist, dass Sie die Personensorge haben und tatsächlich mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben und dieses vorwiegend selbst betreuen und erziehen. Wenn Sie gar nicht oder nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind oder eine Beschäftigung zur Berufsbildung ausüben, dürfte der Gewährung von Bundeserziehungsgeld nichts im Wege stehen, es sei denn, dass andere Hindernisse vorliegen, die hier nicht zur Sprache kamen.
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