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RSS - was ist das?
Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links:
www.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net
"RSS - Was genau ist das eigentlich?"
Aktuell: Detailansicht
Unterhaltsvorschuss bei Erstausbildung
Falldarstellung:
Eine 19jährige Mutter erfüllt die Voraussetzungen für die Gewährung von Unterhaltsvorschuss. Sie erhält monatlich 127 € nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, da sie vom 17jährigen Vater des Kindes getrennt lebt. Dieser befindet sich in Ausbildung und kann keinen Unterhalt leisten.
Grundsätzlich:
Zahlt der Staat dem Kind Unterhaltsvorschuss, soll der barunterhaltspflichtige Elternteil nicht entlastet werden. Daher gehen etwaige Unterhaltsansprüche des Kindes gegen diesen Elternteil in Höhe des Unterhaltsvorschusses auf das Land über, das diese Ansprüche geltend macht und gegebenenfalls einklagt und vollstreckt.
Ausnahme: Befindet sich der Unterhaltspflichtige in der Erstausbildung, laufen für ihn keine Unterhaltsschulden auf, da ihm der Staat diesen Schuldenberg während der Ausbildung ersparen möchte. Dies gilt allerdings nur für die Erstausbildung. Wird die Ausbildung abgebrochen oder eine zweite Ausbildung begonnen, muss der Unterhaltspflichtige die Unterhaltsschulden abbezahlen.
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