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RSS - was ist das?
Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links:
www.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net
"RSS - Was genau ist das eigentlich?"
Aktuell: Detailansicht
Öffentlicher Dienst - neuer Tarifvertrag stellt manche Familien schlechter
Beim neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) im Bund und den Kommunen kann es für Familien mit Kindern - in bestimmten Konstellationen (= beide öffentlicher Dienst) - zu erheblichen finanziellen Einbußen kommen.
Auch wenn die Zahl der Betroffenen relativ gering ist, die Entscheidung zeugt von einer geringen Achtsamkeit Familien gegenüber.
Ein Beispiel:
Beide Elternteile sind im öffentlichen Dienst beschäftigt, ein Partner als Angestellter, der andere als Beamter. Beide arbeiten halbtags. Der verbeamtete Ehegatte ist Kindergeldbezieher.
Durch den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) im Bund und in Kommunen ergibt sich für diese Konstellation ab November 2006 eine deutliche finanzielle Einbuße bei den kindbezogenen Leistungen.
Diese Benachteiligung kann durch einen Wechsel der Kindergeldberechtigung umgangen werden. Dieser ist bis zum 31.12.2006 zu erklären.
Aber - Achtung: Ein Wechsel in der Kindergeldberechtigung kann zu einem Wegfall von ergänzenden Leistungen für Kinder führen!*
* = (Fallbeispiel des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, August 2006)
Partner mit Kindern, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind und von der komplizierten Regelung betroffen sind, ist zu empfehlen, sich bei ihrer Bezügestelle zu informieren.




