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RSS - was ist das?

Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net Öffnet einen externen Link in einem neuen Fenster"RSS - Was genau ist das eigentlich?"

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Öffentlicher Dienst - neuer Tarifvertrag stellt manche Familien schlechter

Beim neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) im Bund und den Kommunen kann es für Familien mit Kindern - in bestimmten Konstellationen (= beide öffentlicher Dienst) - zu erheblichen finanziellen Einbußen kommen.
Auch wenn die Zahl der Betroffenen relativ gering ist, die Entscheidung zeugt von einer geringen Achtsamkeit Familien gegenüber.

Ein Beispiel:
Beide Elternteile sind im öffentlichen Dienst beschäftigt, ein Partner als Angestellter, der andere als Beamter. Beide arbeiten halbtags. Der verbeamtete Ehegatte ist Kindergeldbezieher.
Durch den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) im Bund und in Kommunen ergibt sich für diese Konstellation ab November 2006 eine deutliche finanzielle Einbuße bei den kindbezogenen Leistungen.
Diese Benachteiligung kann durch einen Wechsel der Kindergeldberechtigung umgangen werden. Dieser ist bis zum 31.12.2006 zu erklären.
Aber - Achtung: Ein Wechsel in der Kindergeldberechtigung kann zu einem Wegfall von ergänzenden Leistungen für Kinder führen!*

* = (Fallbeispiel des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, August 2006)

Partner mit Kindern, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind und von der komplizierten Regelung betroffen sind, ist zu empfehlen, sich bei ihrer Bezügestelle zu informieren.

30.08.2006 11:12 Alter: 5 Jahre
 
 

Kein Internetangebot kann eine individuelle Beratung ersetzen. Vermeiden Sie, aus Unkenntnis Sozialleistungen nicht zu beantragen oder Entscheidungen mit negativen Auswirkungen zu treffen. Lassen Sie sich beraten! Eine Beratungsstelle finden Sie in Ihrer Nähe.

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Letzte Aenderung: 28.07.2010