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RSS - was ist das?
Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links:
www.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net
"RSS - Was genau ist das eigentlich?"
Aktuell: Detailansicht
Erziehungsgeld - Ausschluss von Ausländern mit Aufenthaltsbefugnis rechtswidrig
Im Zeitraum 1993 bis 2000 wurden Ausländer mit Aufenthaltsbefugnis vom Bezug des Bundeserziehungsgeldes generell ausgeschlossen (mit dieser Regelung sollte der Anspruch auf Ausländer begrenzt werden, von denen zu erwarten war, dass sie auf Dauer in Deutschland bleiben). Das Bundesverfassungsgericht erklärte im seinem Urteil vom Dezember 2004 diese Ausgrenzung für gleichheitswidrig. Die zwischen 1993 und 2000 geltende Regelung muss nun bis zum 01.01.2006 neu gefasst werden.
In noch nicht abgeschlossenen Verfahren können Betroffene nun nachträglich Erziehungsgeld erwarten, sofern sie damals auch eine Arbeitsberechtigung aufweisen konnten.
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.07.2004 (Bekanntgabe im Dezember 2004), 1 BvR 2515/95
Anmerkung:
Eine ähnliche Regelung bzgl. Nichtgewährung von Kindergeld an Ausländer, die in den Jahren 1994 und 1995 nur über eine Aufenthaltsbefugnis verfügten, erklärte das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 06.07.2004 ebenfalls für verfassungswidrig.




