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RSS - was ist das?
Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links:
www.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net
"RSS - Was genau ist das eigentlich?"
Aktuell: Detailansicht
Bewusst wahrheitswidrige Anerkennung der Vaterschaft
Eine bewusst wahrheitswidrige Anerkennung der Vaterschaft ist wirksam.
Das Oberlandesgericht Koblenz hatte über folgende Situation zu entscheiden:
Ein Mann wusste, dass er nicht der biologische Vater eines Kindes ist, erkannte jedoch die Vaterschaft an. Etwa fünf Jahre später fochte er die Vaterschaft an. Er gab an, der Auffassung gewesen zu sein, seine damalige Erklärung sei nicht wirksam gewesen, da sie bewusst wahrheitswidrig war.
Das OLG Koblenz entschied, dass auch eine wahrheitswidrige Anerkennung der Vaterschaft wirksam ist, wenn sie nicht innerhalb der 2-Jahres-Frist widerrufen wird.
(Beschluss Oberlandesgericht Koblenz, AZ 11 UF 203/06).
Weitere Informationen zur Vaterschaftsfeststellung sowie die geplanten Änderungen beim Vaterschaftsrecht finden Sie auf unseren Seiten zum Thema
Vaterschaftsfeststellung.




