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RSS - was ist das?
Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links:
www.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net
"RSS - Was genau ist das eigentlich?"
Aktuell: Detailansicht
Unterhalt für volljährige Kinder - Kindergeld verringert Unterhalt
Kommen geschiedene Mütter oder Väter allein für den Unterhalt ihres volljährigen Kindes auf, können sie das volle Kindergeld vom Unterhalt abziehen. Dies gilt auch dann, wenn der Sohn bzw. die Tochter beim anderen, nicht zum Unterhalt verpflichteten Elternteil wohnt. Diese Entscheidung traf der Bundesgerichtshof am 30.11.2005.
Kindergeld soll - als Familienlastenausgleich - die Unterhaltslast der Eltern verringern. Deshalb kommt es den Eltern bzw. dem Elternteil zugute, der rechtlich zum Unterhalt verpflichtet ist. Mit Volljährigkeit eines Kindes schulden ihm die Eltern keinen "Betreuungsunterhalt" mehr. Unterkunft und Versorgung seien ab dem 18. Lebensjahr "freiwillige Leistungen" der Eltern. Der Betreuungsanspruch des Kindes entfällt mit seiner Volljährigkeit, während der Anspruch auf Unterhalt weiter bestehen bleibt, bis es sich selbst finanziell unterhalten kann.
Bei minderjährigen Kindern wird bei einer Scheidung das Kindergeld - aufgrund der Unterhaltspflicht beider Eltern - zwischen beiden Eltern geteilt.
Bundesgerichtshof, 30.11.2005, AZ XII ZR 34/03




