Sie sind hier: Start / Aktuell: Detailansicht
Schrift:

Alle Beiträge

Eine zeitlich geordnete Liste aller "Aktuell"-Beiträge Öffnet einen internen Link im aktuellen Fensterfinden Sie hier.

Aktuell-Beiträge abonnieren

Auf dem Laufenden bleiben! Unsere Kurzbeiträge können Sie auch als Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterRSS-Feed abonnieren und in einem Feedreader lesen (z.B. Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterGoogle-Reader, Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterFeedReader etc.)

RSS - was ist das?

Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net Öffnet einen externen Link in einem neuen Fenster"RSS - Was genau ist das eigentlich?"

Aktuell: Detailansicht

Rückkehr aus den USA zur Entbindung in Bayern

Nach zwölfjähriger Beschäftigung in Deutschland wanderte die Frau im Herbst 2006 mit ihrer Familie in die USA, die Heimat ihres Mannes, aus. Wenige Wochen vor der Ausreise nahm sie noch Arbeitslosengeld I in Anspruch. Im Frühjahr 2007, im dritten Monat schwanger, kehrt sie nach Deutschland zurück.
Besteht noch Anspruch auf Arbeitslosengeld I und damit auch auf Krankenversicherungsschutz?

Wird noch vor Beginn der Mutterschutzfrist Antrag auf Arbeitslosengeld I gestellt und steht die Schwangere dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, kann sie ihren „Restanspruch“ auf Arbeitslosengeld I, den sie sich ja erarbeitet hat, geltend machen. Mit dem Bezug von Arbeitslosengeld I besteht auch wieder Krankenversicherungsschutz.
 

03.04.2007 14:18 Alter: 5 Jahre
 
 

Kein Internetangebot kann eine individuelle Beratung ersetzen. Vermeiden Sie, aus Unkenntnis Sozialleistungen nicht zu beantragen oder Entscheidungen mit negativen Auswirkungen zu treffen. Lassen Sie sich beraten! Eine Beratungsstelle finden Sie in Ihrer Nähe.

 del.icio.us Mister Wong google.com hype it! addthis.com
Letzte Aenderung: 13.03.2012