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RSS - was ist das?
Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links:
www.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net
"RSS - Was genau ist das eigentlich?"
Aktuell: Detailansicht
Rückkehr aus den USA zur Entbindung in Bayern
Nach zwölfjähriger Beschäftigung in Deutschland wanderte die Frau im Herbst 2006 mit ihrer Familie in die USA, die Heimat ihres Mannes, aus. Wenige Wochen vor der Ausreise nahm sie noch Arbeitslosengeld I in Anspruch. Im Frühjahr 2007, im dritten Monat schwanger, kehrt sie nach Deutschland zurück.
Besteht noch Anspruch auf Arbeitslosengeld I und damit auch auf Krankenversicherungsschutz?
Wird noch vor Beginn der Mutterschutzfrist Antrag auf Arbeitslosengeld I gestellt und steht die Schwangere dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, kann sie ihren „Restanspruch“ auf Arbeitslosengeld I, den sie sich ja erarbeitet hat, geltend machen. Mit dem Bezug von Arbeitslosengeld I besteht auch wieder Krankenversicherungsschutz.




