Alle Beiträge
Eine zeitlich geordnete Liste aller "Aktuell"-Beiträge
finden Sie hier.
Aktuell-Beiträge abonnieren
Auf dem Laufenden bleiben! Unsere Kurzbeiträge können Sie auch als
RSS-Feed abonnieren und in einem Feedreader lesen (z.B.
Google-Reader,
FeedReader etc.)
RSS - was ist das?
Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links:
www.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net
"RSS - Was genau ist das eigentlich?"
Aktuell: Detailansicht
Vaterschaftstests - künftig zwei Verfahren
Nach einem Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums vom 27.03.2007 soll es künftig zweifelnden Vätern leichter gemacht werden, ihre biologische Vaterschaft überprüfen zu lassen, wenn die Mutter nicht mit einem privaten Sachverständigengutachten einverstanden ist. Die Anfechtung der Vaterschaft soll bestehen bleiben. Neu hinzu kommen soll ein Verfahren zur Klärung der Abstammung.
Bestand bisher nur die Möglichkeit, die Vaterschaft anzufechten (mit allen rechtlichen Konsequenzen), so soll Männern künftig ein Anspruch eingeräumt werden, „Genmaterial“ vom Kind und der Mutter zu erhalten, um eine Vaterschaftsklärung betreiben zu können. Wird ihm dies verweigert, kann die Zustimmung durch das Familiengericht ersetzt werden. Mutter und Kind müssen eine Probennahme dulden.
Nach Erhalt des Testergebnisses steht es dem Mann offen, Anfechtungsklage zu erheben oder die Situation - wie bisher - zu belassen.
Ferner soll auch nach einem Abstammungsverfahren eine Frist von 2 Jahren eingeräumt werden, eine Anfechtung zu veranlassen. In bestimmten außergewöhnlichen Fällen (z.B. wenn das Verfahren dem Kindeswohl schadet) wird das Verfahren ausgesetzt. Geht es dem Kind besser, kann es fortgesetzt werden.
„Heimliche“ Gentests bleiben weiterhin rechtswidrig (wenn auch bisher ohne strafrechtliche Folgen).
Näheres zum
Gesetzesentwurf bietet das Bundesministerium der Justiz. Es wird damit gerechnet, dass sich das Kabinett noch im ersten Halbjahr hiermit beschäftigt.
Mehr zum derzeit geltenden Verfahren finden Sie in unserem Artikel zum Thema
Vaterschaftsfeststellung




