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RSS - was ist das?
Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links:
www.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net
"RSS - Was genau ist das eigentlich?"
Aktuell: Detailansicht
Landeserziehungsgeld - unmittelbar im Anschluss an das Elterngeld
Aufgrund der Einführung des Elterngeldes wird in Folge auch der Bezug des Landeserziehungsgeldes für Geburten ab Januar 2007 neu geregelt.
Den bisher vorliegenden Gesetzesentwurf ändert nun eine Entscheidung des Ministerrats vom 06.03. ab. Die geplante Erhöhung der Einkommensgrenzen ab 01.01.2008 wird um ein Jahr verschoben auf 01.01.2009. Dafür aber kann entgegen dem bisherigen Gesetzesentwurf Landeserziehungsgeld unmittelbar im Anschluss an das Elterngeld bezogen werden. Die geplante Trennung in Landeserziehungsgeld (Geldbetrag) und Betreuungszuschuss (bei Inanspruchnahme von Kinderbetreuung) entfällt.
Mehr zu den Eckpunkten des neuen Landeserziehungsgeldes in unserem Artikel zum Thema
Landeserziehungsgeld.




