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RSS - was ist das?
Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links:
www.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net
"RSS - Was genau ist das eigentlich?"
Aktuell: Detailansicht
Stationäre Entbindung im Geburtshaus - keine vollständige Kostenerstattung durch die Krankenkasse
Bei einer stationären Entbindung im Geburtshaus ist die Krankenkasse nur verpflichtet, die Kosten für die Hebammenleistungen zu übernehmen. Die anfallenden Kosten für Unterkunft, Pflege und Verpflegung muss die Mutter selbst tragen.
So ein am 21. Februar 2006 verkündetes Urteil des Bundessozialgerichtes.
Hintergrund: Das Geburtshaus sei zwar gewerberechtlich zugelassen gewesen, aber eine Zulassung durch die Krankenkassen lag nicht vor. Die Kasse sei jedoch nur verpflichtet, Kosten für eine Behandlung in einer Einrichtung zu gewähren, mit der eine vertragliche Vereinbarung vorliegt. Dies war hier nicht der Fall. Auch war das Geburtshaus nicht in den Krankenhausplan des Landes aufgenommen.
So übernahm die Kasse lediglich die Kosten für die Hebammenleistungen, nicht jedoch für die Unterkunft, Pflege und Verpflegung.
Um bei Entbindungen einen qualitativ hochwertigen Standard zu gewährleisten, schließen die Kassen Verträge nur mit "Krankenhäusern im weiteren Sinne" ab. Die stationäre Behandlung in einer allein von Hebammen geführten Einrichtung sei gegenüber einer zugelassenen Einrichtung mit ständiger ärztlicher Leitung "nicht gleichwertig".
Ob die Kassen allerdings ein Geburtshaus anerkennen müssten, an dem auch ein Arzt beteiligt ist, hatte das Bundessozialgericht nicht zu entscheiden.
Urteil des Bundessozialgerichts, AZ B 1 KR 34/04 R




