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RSS - was ist das?
Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links:
www.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net
"RSS - Was genau ist das eigentlich?"
Aktuell: Detailansicht
Mutterschaftsgeld für ein weiteres Kind während der Elternzeit
Frage: Mein erstes Kind ist nun knapp zwei Jahre alt. Ich bin nun wieder schwanger, werde also so quasi "in Mutterschutz gehen", während ich noch in Elternzeit bin. Habe ich denn nun Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Mein Arbeitsverhältnis besteht zwar noch, aber ich arbeite ja zur Zeit nicht.
Antwort: Sie haben auch in den neuen Schutzfristen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Während der Elternzeit muss der Arbeitgeber aber keinen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen. Sie erhalten damit also kalendertäglich 13 € von Ihrer Krankenkasse an Mutterschaftsgeld bezahlt. Nur wenn das Ende der Elternzeit in die Mutterschutzfrist fallen würde, hätten Sie für die restliche Zeit der Schutzfrist noch Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss.




